Für Anlieferung und Abholung zu einer bestimmten Tageszeit kann keine Garantie übernommen werden. Aus einer Verspätung kann keine Forderung hergeleitet werden.
Mit der Empfangsbestätigung übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für den Behälter. Der Behälter wurde auf Weisung des Auftraggebers abgesetzt. Der Auftraggeber erklärt, dass keine Materialien, wie Fäkalien, Chemikalien, Giftstoffe, Öle, Fette o.ä., die gesetzlich vom Transport ausgeschlossen sind, verladen werden.
Die Container sind sorgfältig zu behandeln. Es darf nichts darin verbrannt werden. Für Beschädigungen oder Verschmutzungen jeglicher Art haftet der Besteller.
Die Kosten für zusätzliche Leistungen erfolgt nach den betriebsüblichen Sätzen, deren Höhe wir nach unserem Ermessen bestimmen.
Für die Aufstellung der Container ist der Besteller verantwortlich. Er bestimmt den Aufstellort, wobei die öffentl. rechtl. Vorschriften über die Benutzung öfftl. Straßen und Plätze zu beachten sind.
Für Beschädigungen an Hofflächen, Einfahrten, Straßen, Bäumen usw. welche durch Befahren, Absetzen und Aufnehmen des Behälters entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Der Aufstellort muss so gelegen sein, dass er für die Containerfahrzeuge ohne besondere Schwierigkeiten erreichbar ist. Für Schäden am Bodenbelag haftet der Besteller. Die Verkehrssicherungspflicht unterliegt dem Besteller bis zur Abholung des Containers, auch wenn sich die Abholung verzögert. Außerdem ist der Besteller verpflichet, die Container durch Lampen oder auf andere Weise abzusichern, wenn das zur Vermeidung einer Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs erforderlich ist. Alle aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehenden Folgen gehen zu Lasten des Bestellers.
Mit der 1. Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.
Der Abfall bleibt bis zur Vernichtung Eigentum des Abfallerzeugers.
Bitte beachten:
In dem Behälter kein Feuer anzünden
Den Behälter nicht überladen und gleichmäßig beladen, damit während der Fahrt nichts verloren gehen kann. Behälter dürfen nur bis an den Rand beladen werden (UVV Br.32). Für Überladung wird Zuschlag berechnet.
Erforderliche Umladung zu Lasten des Kunden.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, es ist schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart.
Erfüllungsort uns Gerichtsstand für alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Entsorgungsunternehmens.